Sicherheit bei Straßenglätte und gesetzliche Vorgaben
Unser Winterdienst arbeitet für Sie nach den allgemein gültigen Bestimmungen Ihrer lokalen Gemeindesatzung sowie nach den Vorgaben der jeweils gültigen Winterdienstordnung. Diese besagen, dass bei Schnee, Eis und Glätte die anliegenden Bewohner oder Unternehmen in der Verantwortung stehen, die risikofreie Begehbarkeit und Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten. Somit ist das Räumen von Schnee und der Streudienst im unmittelbaren Bereich um die Immobilie nicht Aufgabe der Stadt.
Diesen Bestimmungen der Gemeindesatzung nachzukommen gestaltet sich häufig als ein größeres Problem als gedacht. Bei einem plötzlichen Wintereinbruch oder lang anhaltendem Schneefall braucht es einen großen Vorrat an Streugut und leistungsstarke Technik um diesen Aufgaben nachzukommen. Dies gestaltet sich meist aufwändig und kostspielig. Holen Sie sich daher unverbindlich ein Angebot von uns ein und überlassen Sie den Winterdienst dem Profi.
Unser Winterdienst ist da, wenn Sie ihn brauchen. Selbst ein plötzlicher Wintereinbruch oder lang anhaltende Schneefälle sind für uns kein Problem. Denn wir sehen Eis, Glätte und Schnee als eine Herausforderung, die es zu meistern gilt. Alle Jahre wieder….