Winterdienst in Hamm | Jetzt kostenloses Angebot anfordern!
Winterdienst NRW Schneeräumung

Winterdienst in Hamm – Unverbindliches Angebot einholen!

Wenn Schnee und Eis zum Risiko für die Verkehrsteilnehmer in Hamm wird, sind wir für Sie da! Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst-Partner, wenn Sie einen erstklassigen Streudienst und einen kompetenten Räumdienst in Hamm benötigen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen gern zwischen Oktober und März zu jeder Zeit zur Verfügung, zuverlässig und 24 Stunden am Tag.

Münster: 0251 / 328272
Telgte: 02504 / 8445

Sie erreichen uns werktags
von 8.00 – 17.00 Uhr.

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    Wir räumen für Sie unter anderem:

    • Gehweg

    • Fahrradwege

    • Parkplätze

    • Einkaufszentren

    • Geschäfte

    • Schulen und Kindergärten

    • für Privatpersonen

    • für gewerbliche Kunden

    • oder industriellen Bereich

    Winterdienst-NRW: Ihr zuverlässiger Partner für den Winter in Hamm!

    Bei Sturm und Schnee herrscht meist Chaos auf den Straßen. Häufig sind die eigenen Vorräte an Streumitteln schnell erschöpft und auch zeitlich ist es kaum möglich sich mehrere Stunden von früh bis spät mit dem Winterdienst zu befassen. Dies wird jedoch von allgemein gültigen Bestimmungen Ihrer lokalen Gemeindesatzung von Hamm sowie nach den Vorgaben der gültigen Winterdienstordnung verlangt.

    Überlassen Sie daher diesen Winter die Räumung von Schnee und Eis und den anschließenden Streudienst dem Profi! Mit erstklassiger Technik, umfassendem Know-How, einem großen Vorrat an Streumitteln und erfahrenen Mitarbeitern ist unser Winterdienst jeder Herausforderung gewachsen. Auch bei starkem Schneefall ist uns kein Gehweg in Hamm zu eng, keine Straße zu weit und kein Parkplatz zu groß.

    Das Angebot unserer Dienstleistungen bieten wir allen Leuten in Hamm an: Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Mit unserem Winterdienst garantieren Sie die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen in Ihrer Umgebung und werden den Vorgaben der Gemeindesatzung gerecht.

    Unsere Dienstleistungen: Streudienst und Räumdienst

    Unser Winterdienst meistert die Herausforderungen von starkem Schneefall und Straßenglätte in Hamm bereits seit vielen Jahren. Zunächst räumen wir Schnee und Eis um die Straßen und Gehwege wieder begehbar zu machen. Anschließend kommt unser Streugut zum Einsatz, um präventiv erneuter Vereisung entgegenzuwirken und die Sicherheit auf Hamms Straßen wiederherzustellen.

    Wenn auch Sie diesen Winter Interesse an unseren Dienstleistungen haben, können Sie sich hier unverbindlich ein Angebot und weitere Informationen über unseren Winterdienst einholen.

    Wichtige Fragen zum Winterdienst in Hamm

    Leistungen im Winterdienst haben zum Ziel, den störungsfreien Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Dazu müssen verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden.

    Im Detail sind dies: Schneeräumen. Der erste Schritt beim Winterdienst. Bei Schneefall rücken unsere Räumfahrzeuge aus, um den frisch gefallenen Schnee von den beauftragten Flächen zu befreien. So stellen wir sicher, dass die Verkehrswege frei und sichtbar sind, damit sie problemlos wieder genutzt werden können.

    Nach der Räumung folgt der 2. Schritt, das Streuen. Um festgefrorenen Schnee und Eis restlos zu entfernen, werden die geräumten Flächen unter Berücksichtigung der Gemeindevorgaben gestreut, um die Rutschgefahr zu mindern. Denn einfach Salz zu verwenden ist in vielen Gemeinden nicht gestattet, da neben der schädlichen Wirkung auf Pflanzen auch das Grundwasser stark belastet wird.

    Im Grunde genommen ist die Räum- und Streupflicht Bestandteil des Verkehrswegerechts. Dies wiederum ist Bestandteil des Landesrechts. Die einzelnen Bundesländer sind also in diesem Fall zuständig. Die Landesämter übertragen die Aufgabe der Erhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit den Gemeinden und Kommunen. Gemeinde und Kommunen delegieren per Satzung die Räum- und Streupflicht an die dem Gehweg angrenzenden Haus- und Grundstückseigentümer. Dieses Vorgehen ist bundesweit üblich. Der Eigentümer kann nun noch die Pflicht an seine Mieter übertragen, indem dies in der Haussatzung oder dem Mietvertrag festgehalten wird. Wichtig ist zu beachten, dass bei mehreren Mietparteien nicht nur die Mieter von Erdgeschosswohnungen in die Pflicht genommen werden dürfen. Darüber hinaus gilt, dass für ältere und gebrechliche Menschen die Räumpflicht entfällt.

    Im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen können die Kosten für den Winterdienst steuerlich abgesetzt werden.

    Stürzt ein Passant aufgrund von Schnee und/oder Eis auf dem Gehweg vor dem Grundstück, kann der Anlieger des Grundstücks für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dazu muss der Geschädigte aber nachweisen, dass der Anlieger seinem Winterdienst nur unzureichend nachgekommen ist. Gegebenenfalls kann dem Verunfallten eine Teilschuld zugeschrieben werden, wenn er leichtfertig gehandelt hat. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die im Auftrag eines Anliegers den Räum- und Streupflichten nur unzureichend nachgekommen ist. Dann kann das Unternehmen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

    Der Winterdienst ist wochentags in der Zeit von sieben Uhr morgens bis 22 Uhr abends durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie eine Stunde länger schlafen, bevor Sie den Räum- und Streupflichten nachkommen müssen. Also von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Je nach Wetterlage kann es notwendig sein, dass sie in diesem Zeitraum auch mehrmals am Tag Ihren Pflichten nachkommen müssen.

    Winterdienst-NRW ist neben Hamm auch in diesen Städten für Sie unterwegs:

    Ihr Ort wird nicht angezeigt? Glauben Sie uns, Winterdienst-NRW ist wirklich in ganz NRW für Sie unterwegs!