Winterdienst-NRW: Ihr zuverlässiger Partner für den Winter in Bottrop!
Gemäß der allgemein gültigen Bestimmungen Ihrer lokalen Gemeindesatzung sowie nach den Vorgaben der jeweils gültigen Winterdienstordnung sind Anwohner bzw. anliegende Organisationen in der Pflicht,
den Abschnitt des Gehwegs, zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, vor ihrer Immobilie zu räumen und zu streuen. Hierunter fallen auch Parkplätze. Auch in Bottrop müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr ohne Sicherheitsrisiko begehbar sein.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist insbesondere bei länger anhaltenden Schneefällen oder plötzlichen Kälteeinbrüchen nicht immer einfach. Die Lagerung von ausreichend Streugut sowie die Beschaffung und Wartung von Maschinen und Ausrüstung benötigt Platz und verursacht Aufwand und Kosten. Daher lohnt es sich, den Winterdienst den Profis zu überlassen.
Dank über 50 Jahren Erfahrung im Winterdienst in NRW, leistungsstarker Maschinen und qualifizierter Mitarbeiter ist das Räumen von Schnee und Eis für uns weder bei Kälteeinbrüchen oder einem plötzlichen Wintereinbruch kein Problem.
Denn wir sehen Eis, Glätte und Schnee als eine Herausforderung, die es zu meistern gilt. Alle Jahre wieder….