Winterdienst Herford | Amendt Winterdinstleistungen in NRW
Winterdienst NRW Schneeräumung

Winterdienst in Herford – 24 Stunden am Tag, immer für Sie da!

Winterdienst Herford: Erstklassiger Streudienst, Räumdienst oder nachhaltige Bekämpfung von eisglatten Straßen. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen gern zu jeder Zeit in Herford zur Verfügung. Zuverlässig und 24 Stunden am Tag (7 Tage die Woche) sind wir für Sie einsatzbereit.

Winterdienst OWL – Ihr zuverlässiger Partner im Winter!

Bei Sturm und Schnee herrscht meist Chaos auf den Straßen in Herfords Vierteln. Mit qualifiziertem Personal stehen wir Ihnen in den Wintermonaten (von Oktober bis März) zur Verfügung. Auch bei Schnee und Glatteis sind wir mehrmals täglich im Einsatz und rund um die Uhr für Sie da.

Münster: 0251 / 328272
Telgte: 02504 / 8445

Sie erreichen uns werktags
von 8.00 – 17.00 Uhr.

    Kostenloses Angebot anfordern:

    Ihr Name

    Telefonnummer

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Straße (Pflichtfeld)

    PLZ & Ort (Pflichtfeld)

    Geschätzte Quadratmeter

    "Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden." Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@winterdienst-nrw.eu widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Schnee und Eis in Herford

    Herford in Nordrhein-Westfalen liegt im Regierungsbezirk Detmold und ist die Kreisstadt des Kreises Herford. Herford bietet viel Kultur, etwa im Theater, Kino, Museen oder spannende Bauwerke wie Kirchen oder das nahe der Münsterkirche gelegene Rathaus.

    Herford gliedert sich in folgende Stadtteile, die wir natürlich gern bei Bedarf mit unserem Winterdienst sicherer machen:

    • Herford-Stadt
    • Diebrock
    • Eickum
    • Elverdissen
    • Falkendiek
    • Herringhausen
    • Laar
    • Schwarzenmoor
    • Stedefreund

    In Herford räumen wir für Sie unter anderem:

    • Gehweg

    • Fahrradwege

    • Parkplätze

    • Einkaufszentren

    • Geschäfte

    • Schulen und Kindergärten

    • für Privatprsonen

    • für gewerbliche Kunden

    • oder industriellen Bereich

    Wenn es Sie mal „eiskalt erwischt“, sind wir Ihr „Plus“ an Sicherheit und Mobilität in Herford.

    Unser Winterdienst ist da, wenn Sie ihn brauchen. Selbst ein plötzlicher Wintereinbruch oder lang anhaltende Schneefälle sind für uns kein Problem. Denn wir sehen Eis, Glätte und Schnee als eine Herausforderung, die es zu meistern gilt. Alle Jahre wieder….

    Seien Sie sicher: wir als Ihr Partner in Sachen „Winterdienst“ rücken dem Winter in Herford mit erstklassiger Technik, umfassendem Know-How und vor allem umweltschonend zu Leibe.

    Übrigens: Unser Winterdienst arbeitet für Sie nach den allgemein gültigen Bestimmungen Ihrer lokalen Gemeindesatzung sowie nach den Vorgaben der jeweils gültigen Winterdienstordnung.

    FAQ rund um den Winterdienst in Herford

    Schnee und Eis müssen am Rand des Gehwegs gelagert werden. Dabei gilt zu beachten, dass Fußgänger noch ungehindert passieren können und der Straßenverkehr nicht behindert wird. Im Notfall können Eis und Schnee auch am Fahrbahnrand gelagert werden, dabei müssen jedoch Rinnen und Gullys freigehalten werden, damit das Tauwasser abfließen kann. Fahrradwege sind unbedingt freizuhalten. Beachten Sie auch Durch- und Übergänge zur anderen Straßenseite freizuhalten, damit Fußgänger, aber auch Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte im Bereich von absenkten Bordsteinen problemlos die Straßenseite wechseln können. Denken Sie auch an die Müllabfuhr. Lassen Sie ausreichend Platz, damit der Müll ohne Verzögerung abgeholt werden kann. Auf Parkplätzen sollte der Schnee ebenfalls auf größere Haufen aufgeschichtet werden, damit möglichst viele Stellflächen frei bleiben. Für größere Schneemengen können beim Tiefbau- und Verkehrsamt Lagerflächen angefragt werden.

    Je nach Satzung der Gemeinde sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken mit öffentlichem Straßenanschluss zum Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Neben Straßen werden auch Wege und Plätze gezählt. Vermieter können ihre Räumpflicht an die Mieter übertragen. Oftmals dürfen nur abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden, da Salz die Tier- und Pflanzenwelt extrem belasten. Auch das Grundwasser und Flüsse werden durch salzhaltige Mittel stark belastet. Folgende Flächen unterliegen der Räum- und Streupflicht: Gehwege entlang von Fahrbahnen, gemeinsame Geh- und Radwege, Fußwege, Treppen. Bei getrennten Fuß- und Radwegen (Verkehrsschild mit senkrechtem Strich zwischen Fußgänger- und Radzeichen) gilt für den Anlieger nur für den Gehweg die Räum- und Streupflicht. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Räumen und Streuen für den Fahrbahnrand, wenn kein Gehweg vorhanden ist und Flächen am Rand von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen.

    Diese Frage können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Neben den Anfahrtskosten und der Quadratmeterzahl des zu betreuenden Objektes spielen weitere Faktoren wie Ihre Anforderungen und Bedürfnisse mit ein. Gerne erstellen wir ein transparentes und maßgeschneidertes Angebot für Sie.

    Anlieger. Als Anlieger werden Personen bezeichnet, die Eigentümer eines Grundstücks sind, die durch eine öffentliche Straße erschlossen ist. Weiterhin gelten auch Nießbraucher und Personen die ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Benutzungsrecht am Grundstück haben als Anlieger. Der öffentliche Winterdienst ist dafür für das Räumen und Streuen von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen zuständig.

    Im Zeitraum von morgens 7 bis abends 10, also 07:00-22:00 Uhr sind Sie verpflichtet den Winterdienst durchzuführen. Das bedeutet auch mehrmals täglich, wenn es die Witterungsverhältnisse erforderlich machen. An Sonn- und Feiertagen gilt der Zeitraum von 08:00 bis 22:00 Uhr. Prüfen Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde, da es gelegentlich zu unterschiedlichen Auslegungen kommen kann.

    Städte und Kommunen übertragen die Räum- und Streupflicht auf den Anlieger. Folglich müssen diese dafür Sorge tragen, das Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden.

    Zuerst sollten die erforderlichen Flächen geräumt werden, bevor sie anschließend gestreut werden. Am besten wird die Fläche mit abstumpfenden Mitteln gestreut. Salz darf in vielen Kommunen nur in den allergrößten Ausnahmen benutzt werden.

    Der Schnee ist immer sofort nach dem Schneien zu räumen. Sollte es öfters schneien, so ist der Schnee in angemessenen Zeitabständen zu räumen. Bei Schnee- oder Eisglätte ist jedoch sofort der Winterdienst zu erledigen.

    Die erforderlichen Räumarbeiten für Privatpersonen müssen bis spätestens 8:30 Uhr des Folgetages und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr erledigt sein. Sie dauern von bis zu 20 Uhr bei anhaltendem Schneefall bis nach 20 Uhr bei einsetzendem Schneefall.

    Neben Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und Straßen mit öffentlichem Personenverkehr werden Gefahrenstellen wie zum Beispiel Zebrastreifen, Kurven, Fahrradwege oder Kreisverkehr vom städtischen Winterdienst geräumt.

    Winterdienst-NRW ist neben Herford auch in diesen Städten für Sie unterwegs:

    Ihr Ort wird nicht angezeigt? Glauben Sie uns, Winterdienst-NRW ist wirklich in ganz NRW für Sie unterwegs!